Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

ESG-Politik

Die Sobera Capital GmbH („wir“ oder „“Sobera Capital“) ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung und als EuVECA Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) registriert. Sobera Capital fokussiert sich auf sogenannte Secondary Direct Transaktionen, also die Übernahme von ganzen Portfolien von Direktbeteiligungen sowie auf den Erwerb von ausgewählten einzelnen Unternehmen und Private Equity Fonds. Der Fokus der Beteiligungen liegt in den Bereichen ICT, Industrienahe Technologien sowie Health Care und Life Sciences sowie überwiegend in der DACH-Region.

Sobera Capital möchte bei seinen Beteiligungen einen Wert für Investoren und Portfoliounternehmen schaffen. Dabei sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Natur bewusst, zu einer nachhaltigeren Welt beizutragen. Deshalb betrachten wir Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil unseres Geschäftsmodells. Um unserem Engagement für Nachhaltigkeit gerecht zu werden, haben wir uns die nachfolgende ESG-Politik („ESG Policy“) als Ziel gesetzt, um damit auch den Investoren und unseren Portfoliounternehmen Vorteile anzubieten.

Unsere ESG-Verpflichtung respektiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der Größe, der Art und des Umfangs unserer Aktivitäten, unserer Fonds sowie unserer Portfoliounternehmen. Zu diesem Zweck werden wir entsprechend mit unseren Portfoliogesellschaften zusammenarbeiten.

1. Anwendungsbereich
Wir verpflichten uns, diese ESG-Politik sowohl in Bezug auf unsere eigene Organisation als auch die von uns verwalteten Mittel zu berücksichtigen und stetig zu verbessern. Unser Einfluss auf die Portfoliounternehmen, einschließlich Einfluss auf Nachhaltigkeitsfragen, ist in der Regel aufgrund der Art der Investments (überwiegend Minderheitsbeteiligungen) aber begrenzt. Sobera Capital wird sich jedoch dahingehend engagieren, dass auch unsere Portfoliounternehmen ESG-Werte verfolgen.

2. ESG-Werte
Ziel ist es, nachhaltige Praktiken sowohl bei der Sobera Capital und unseren Fonds als auch bei unseren Portfoliounternehmen zu fördern. Nachfolgende Leitlinien sollen für eine kontinuierliche und dynamische Entwicklung von nachhaltigen Geschäftspraktiken dienen, die ESG-bezogene Wertschöpfungsmöglichkeiten schaffen und nutzen.

a) Umwelt
· Klimaschutz
· Anpassung an den Klimawandel
· Schutz der biologischen Vielfalt
· Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
· Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
· Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
· Schutz gesunder Ökosysteme
· Nachhaltige Landnutzung

b) Soziales
· Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, d.h. keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung
· Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
· Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie aus- und Weiterbildungschancen
· Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
· Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit einschl. Gesundheitsschutz
· Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
· Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten

c) Governance
· Steuerehrlichkeit
· Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
· Nachhaltigkeitsmanagement durch die Geschäftsführung
· Managementvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
· Ermöglichung von Whistle Blowing
· Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
· Gewährleistung des Datenschutzes
· Offenlegung von Informationen 

d) Ausschlussliste für Investments
Sobera Capital hat Ausschlusskriterien definiert. Portfoliounternehmen, deren Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in den folgenden Bereichen ist, werden grundsätzlich von einer Investition ausgeschlossen:
· Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb, Verkauf von Tabakprodukten
· Investitionen in Waffen
· Betrieb von Glücksspieleinrichtungen
· Herstellung, Vertrieb, Verkauf von alkoholischen Getränken
· Herstellung, Vertrieb, Verkauf von Pornografie
· Gewinnung, Veredelung, Vertrieb, Verkauf von auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung
· Investitionen in korrupten Ländern
· Energieintensive und/oder hohe C02-Emissionsindustrien

3. Umsetzung in Investitionsprozessen
Wir sehen unsere ESG-Werte als Bestandteil jeder Phase des Investitions- und Wertschöpfungsprozesses. Daher berücksichtigen wir unsere ESG-Werte sowohl in der Investitionsprüfungs-Phase als auch in der Investitions-Phase.

Investitionsprüfungs-Phase
In der Investitions-Prüfungsphase berücksichtigen wir unsere ESG-Werte beim Screening für Unternehmen und bei der Durchführung unserer Due Diligence-Prozesse. Die Unternehmen durchlaufen einen Entscheidungsprozess, in dem die Kriterien Umwelt, Soziales und Governance erfüllt werden müssen. Wir identifizieren und bewerten mögliche ESG-bezogene Wertschöpfungsmöglichkeiten bevor wir eine Investitionsentscheidung treffen. Risiken werden ­identifiziert und in hohe, mittlere und geringe Wahrscheinlichkeit des Schadens eingestuft, bewertet und erforderliche Maßnahmen getroffen.

Investitions-Phase
Während der Investitionsphase wird der ESG-Aktionsplan vom Portfoliounternehmen umgesetzt. Sobera Capital unterstützt die Unternehmen bei Bedarf dabei. Wir werden unseren Investoren über ESG-bezogene Themen unserer Fonds und unserer Portfoliogesellschaften berichten.
Wir fordern unsere Portfoliounternehmen auf, im Rahmen des Board­- oder Investoren-Reportings eine laufende Berichterstattung über die ESG-Entwicklung in ihrem Unternehmen durchzuführen.

4. Risikomanagement
Wir sind uns bewusst, dass Nachhaltigkeitsrisiken im Einzelfall auch negative finanzielle Auswirkungen auf Investitionen haben können oder finanziell vielversprechende Investitionen für uns ausschließen lassen.
Bei umweltrelevanten Ereignissen oder Bedingungen handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können, z. B. gemessen an wichtigen Indikatoren für die Ressourceneffizienz in Bezug auf die Nutzung von Energie, erneuerbare Energien, Rohstoffe, Wasser und Land, die Abfallerzeugung und Treibhausgasemissionen sowie die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und ihre Kreislaufwirtschaft. I.d.R. haben unsere Investments aufgrund Ihrer Beschaffenheit und Branchenzugehörigkeit nur ein sehr geringes ESG-Risiko.
Soziale Ereignisse oder Bedingungen sind Ereignisse oder Bedingungen, die sich nachteilig auf eine soziale Angelegenheit auswirken können, wie etwa die Bekämpfung von Ungleichheit oder Diskriminierung oder Inklusion, die Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Integration und der Arbeitsbeziehungen oder Investitionen in Humankapital oder wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Gemeinschaften. Die relevanten Kriterien werden durch Abfrage relevanter Informationen und Firmenbesuche geprüft und das Risiko in der Regel als sehr gering eingeschätzt.
Governance-Ereignisse oder -bedingungen sind Ereignisse, die sich nachteilig auf eine Governance auswirken können, wie z. B. solide Managementstrukturen, Arbeitnehmerbeziehungen, Vergütung relevanter Mitarbeiter, Einhaltung der Steuervorschriften, Finanzüberwachung (Prüfung) und Wirksamkeit des Leitungsorgans, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechung. Auch hier ist das Risiko bei unseren Investments i.d.R. als sehr gering einzustufen.
Bei unseren Risikomanagementprozessen werden solche Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der Risikokategorien Kreditrisiko/Gegenparteiausfallrisiko,­ Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko, strategisches Risiko, Reputationsrisiko durch frühzeitige und effektive Erkennung,­ Minderung oder Aufrechnung solcher Risiken berücksichtigt. Zu diesem Zweck haben wir eine Reihe verwandter Fragen in unsere Checkliste zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht vor Investitionen, in unseren ESG-Aktionsplan nach Investitionen sowie in die Überwachungs- und Unterstützungsverfahren­ integriert. 

5. Verantwortlichkeiten
Unser Team besteht aus erfahrenen Investment Professionals, die gemeinsam für unsere Einhaltung dieser ESG-Politik in allen relevanten Investitionsentscheidungen und Überwachungsverfahren verantwortlich sind. Darüber hinaus haben wir ein Netzwerk von Beratern zur Verfügung, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten. Es liegt in der Verantwortung des ESG-Beauftragten die Richtlinien einzuhalten und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie des jeweiligen Portfoliomanagers, die ESG-Leistung der Portfoliounternehmen effektiv zu überwachen und aktiv mit dem Management der Portfoliounternehmen zusammenzuarbeiten, um die ESG-Performance zu verbessern.
Die Portfoliounternehmen sollen mindestens einmal jährlich (sofern erforderlich) über ihre ESG-Maßnahmen berichten.
Die Geschäftsleitung berichtet regelmäßig im Rahmen des festgelegten Reportings an die Investoren (mindestens einmal jährlich).
Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung des ESG-Verantwortlichen an die Geschäftsleitung.
Die Einhaltung der SFDR-Offenlegungsverordnung wird von der Geschäftsleitung regelmäßig überwacht.
Dieses Dokument wurde am 02.12.2021 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.

Die Geschäftsführung
Sobera Capital GmbH